DSGVO
Sie haben eine Abmahnung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhalten?
So handeln Sie richtig!
1. Keinen Kontakt zum Abmahner aufnehmen.
2. Keine ungeprüfte Unterlassungserklärung unterzeichnen.
3. Keine ungeprüfte Kosten- oder Schadenersatzforderung zahlen.
Rechtsanwalt & Dipl.-Betriebswirt Karl Becker übernimmt auch kurzfristig Ihre Interessenvertretung.
Bitte wählen Sie.